$ TPD2
Das Tabakgesetz
Schon seit Jahren geistert ein Begriff durch die eZigaretten Szene: Die neue Tabakrichtlinie, oder kurz: TPD2. Wir möchten Sie an dieser Stelle einmal kurz darüber aufklären, was die TPD2 ist und was sie für Sie als eZigaretten Nutzer im Alltag bedeutet. Hinweis: Alle nachstehenden Informationen beziehen sich auf Deutschland. In anderen EU-Ländern kann es kleinere Abweichungen in den Richtlinien geben.
Die TPD2 geht auf eine im Jahr 2014 beschlossene EU-Richtlinie zurück (Novellierung der Tabakverordnung). Diese musste bis spätestens 20. Mai 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Sie betrifft die eZigaretten Hardware (also die Geräte) und die Liquids. Bis 19.Mai 2017 gelten Übergangsfristen, in denen noch nichtkonforme Produkte verkauft werden dürfen.
Nach der TPD2 müssen e-Zigaretten vier Kriterien erfüllen: kindersicher, manipulationssicher, bruchsicher, auslaufsicher. Für die meisten der geforderten Eigenschaften gibt es ISO-Normen. Diese haben wir bei der Entwicklung unserer Produkte herangezogen:
Kindersicher
Unsere neuen Modelle verfügen allesamt über kindersichere Verschlussmechanismen, die sicher stellen, dass kein Kind an den Inhalt des Tanks gelangen kann. Jedes Gerät kann darüber hinaus am Akku mit 3-5 schnellen Klicks gegen die Benutzung durch Kinder gesichert werden. Dies ist bei unseren Produkten allerdings bereits seit Jahren standard.
Manipulationssicher
Die von uns seit Jahren eingesetzten Systeme mit wechselbarem Verdampferkern sind manipulationssicher: Der Verbraucher kann nicht ohne erheblichen Aufwand und erhebliches Wissen die Leistung des Verdampfers verändern. Auch hier gibt es bei unseren Produkten keinerlei Änderungen, da wir seit Jahren die entsprechenden Systeme verbauen.
Bruchsicher
Die Bruchsicherheit erreichen wir, indem wir auf das Material Glas bei den Verdampfern verzichten. Nur so ist es möglich, die entsprechenden ISO Bruch- und Falltests zu bestehen. Bei unseren S-Line Modellen ist dies schon seit jeher der Fall, bei einigen P-Line Verdampfern erfolgt eine Umstellung von Glas auf hochwertigen Kunststoff.
Auslaufsicher
Die Auslaufsicherheit haben wir durch geänderte Füllmechanismen bei den Verdampfern sicher gestellt.
Zusätzlich zum Erfüllen obiger Punkte müssen alle Geräte einen Emissionstest durchlaufen, und auf der Verpackung müssen einige Pflichtangaben vorhanden sein. Schlussendlich muss jedes Modell bei der EU registriert (angemeldet) werden. Dank der TPD2 haben Sie so die Sicherheit, geprüfte und sichere Geräte zu erhalten.
Liquid
Beim nikotinhaltigen Liquid sind unter der TPD2 ähnlich der Hardware Emissionstests durchzuführen und die Liquids sind vom Hersteller in der EU-Datenbank zu registrieren. Bei allen Liquids muss der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf Schachtel Vorder- und Rückseite vorhanden sein sowie auf der Flasche selbst (30% der jeweiligen Fläche). Ebenso muss ein Beipackzettel mit vorgeschriebenen Pflichtangaben beiliegen. die Liquidflasche selbst darf nicht mehr als 10 ml Inhalt haben.
Smoke Nation liefert bereits ausschließlich Liquids entsprechend der neuen Richtlinie aus .
Verkaufsfristen
eZigaretten, die nicht den Anforderungen der TPD2 entsprechen, dürfen bis zum 19.Mai 2017 an Endverbraucher abgegeben werden. Ab dem 20. Mai dürfen dann nur noch Geräte und Liquids verkauft werden, welche die neuen Richtlinien in vollem Umfang erfüllen und vom Hersteller rechtzeitig (6 Monate vor Verkaufsstart) bei der EU registriert worden sind.